- Rechtliche Fallstricke beim Online-Verkauf
- Onlineshop und Marketing
- Das GüteSiegel für Onlineshops
Wer gewerblich im Internet auftritt - und zwar schon ohne Onlineshop - hat diverse gesetzliche Vorgaben zu erfüllen. Kommt das Angebot eines Onlineshops dazu, steigen die rechtlichen Anforderung an den Anbieter noch weiter. Die Menge der rechtlichen Vorgaben, die in der Vergangenheit häufig mit heißer Nadel gestrickt und oft modifiziert wurden, haben zu einer Überregulierung geführt, mit der sich Anbieter von Waren und Dienstleistungen im Internet jedoch abfinden müssen. Zudem kommt, dass sich das Recht in diesem Bereich ständig weiterentwickelt, nicht zuletzt auch durch die Rechtsprechung, die immer noch ihre "ersten Schritte" im Internet zu machen scheint und nicht gerade als online-affin bezeichnet werden kann.
Verstöße gegen rechtliche Vorgaben können dabei durchaus teuer werden. Mitbewerber können kostenpflichtig abmahnen, Verträge mit Kunden können aufgrund von Versäumnissen bei den AGB oder gar nichtigen Klauseln unüberschaubare Folgen haben. Dies sollte aber nicht zu der Schlussfolgerung verleiten, dass sich Onlinegheschäft nicht lohnt. Mit der richtigen, kompetenten Beratung und einem angemessenen Eigenstudium der rechtlichen Rahmenbedingungen lohnt sich der Aufwand trotzdem noch sehr.
Wichtiger Hinweis: Bei diesen Informationen handelt sich sich nicht um Rechtsberatung! Diese kann nur ein Anwalt hinreichend und kompetent leisten. Sehen Sie unsere Hinweise daher nur als Anhaltspunkte, um sich einen ersten, groben Überblick über den Rahmen zu verschaffen, in dem Sie sich bewegen müssen.
Und noch ein Tipp: Wenden Sie sich an eine Webagentur, die nachgewiesene Erfahrung in der Erstellung von Onlineshops hat. Diese kann zwar eine rechtliche Beratung nicht ersetzen, dafür wird Sie Fehler eher von vornherein vermeiden, die eine Agentur machen könnte, die keine oder nur wenig Erfahrung mit Webshops hat.
Pflicht zum Impressum
Wer gewerblich, also nicht auf rein privaten "Mein Haus, mein Auto, mein Hund" Webseiten, im Internet auftritt (egal ob Shop oder nicht), ist verpflichtet, ein rechtsgültiges Impressum vorzuhalten. Dieses darf nicht erst nach mehreren Klicks erreichbar sein (je direkter verlinkt desto besser) und muss gewisse Mindestanforderungen erfüllen. Eine sehr gute Hilfe für die Erstellung eines Impressums mit Erfüllung der Mindestanforderungen bietet die Seite E-Recht24.
Spezielle Informationspflichten für Onlineshops
Shopbetreiber müssen bereits vor Vertragsschluss einige besondere Informationspflichten nach den §§1 und 3 der BGB Informationspflichtenverordnung (BGB-InfoV) erfüllen. Ein pauschaler Verweis auf die AGB oder ein einfacher Link reicht nach Ansicht der Rechtsprechung nicht aus, daher empfiehlt sich ein deutlicher Link wie z.B. "Kundeninformationen", der auf eine Seite verweist, die diese Information deutlich und klar darstellt und Sie auch im Bestellvorgang zu integrieren. Sehr empfehlenswert sind die vom Gesetzgeber bereitgestelltenMustertexte für Widerrufsbelehrung und Rückgabebelehrung.
Während und nach der Bestellung
Dem Erfordernis, dass der Kunde die Möglichkeit haben muss, eine Bestellung jederzeit zu korrigieren, wird mit einem Warenkorbsystem, das elementarer Bestandteil eines jeden Webshops sein sollte, Genüge getan. Dazu sollten vor der endgültigen Annahme der Bestellung auch nochmals ganz deutlich die Pflichtinformationen erscheinen, idealerweise mit der Pflicht, dass der Kunde z.B. durch eine Checkbox bestätigen muss, Sie gelesen zu haben. Nach der Bestellung muss unverzüglich eine Bestellbestätigung versandt werden. Darin sollten auch nochmals die Pflichtinformationen erscheinen, da der Shopbetreiber verpflichtet ist, Sie dem Kunden spätestens mit der Lieferung nochmals in Textform zur Verfügung zu stellen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Onlineshops
Neben den Pflichtinformationen wird jeder Shopbetreiber auch noch eigene AGB, also Allgemeine Geschäftsbedingungen vorhalten wolle. Hüten Sie sich davor, diese einfach von einem anderen Shop abzuschreiben. Das Risiko, dass dort etwas geregelt ist, wass nicht auf Ihr Geschäft zutrifft ist zu hoch. Davon abgesehen, stehlen Sie damit praktisch geistiges Eigentum des anderen. Lassen Sie sich hierzu von einem Anwalt beraten. Auch wenn Sie bereits AGB haben, sollten diese auf online-Tauglichkeit hin geprüft werden!
Fazit: Überstürzen Sie nichts, wenn Sie mit einem Webshop online gehen wollen, sonst kann es Sie später deutlich mehr kosten, als wenn Sie von Anfang an alles richtig machen! Lassen Sie sich rechtlich beraten und wählen Sie eine mit Onlineshops erfahrene Agentur. Gerne können Sie bei uns nach einem unverbindlichen, kostenlosen Angebot für Ihren Webshop anfragen.
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